Zahnarzt Notdienst
Was können Sie tun, wenn sie ausgerechnet an einem Wochenende oder Feiertag unter unerträglichen Zahnschmerzen leiden, oder sich ein Inlay gelockert hat? Vermutlich würde ihnen eine qualvolle Nacht bevorstehen! Aber wie es nunmal so ist, kennt die Gesundheit des Menschen keine Feiertage, und Beschwerden dieser Art können zu jeder Tages-und Nachtzeit auftreten. Ihr behandelnder Zahnarzt kann natürlich nicht rund um die Uhr für Sie zur Verfügung stehen. Umso besser ist es, dass es einen für ihren Wohnort zuständigen Zahnarzt Notdienst gibt. So haben sie die Möglichkeit auch an Wochenend-oder Feiertagen zu jeder Tages- und Nachtzeit zahnärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Zahnarzt Notdienste werden von den Ortsansässigen Zahnärzten geführt, welche sich jeweils untereinander in ihren Dienstzeiten abwechseln. Hier findet ein stetiger Wechsel zwischen den Zahnärzten statt, damit nicht ein und derselbe Zahnarzt mehrere Tage am Stück Bereitschaft hat. Es wird einem somit immer vorgegeben zu welchem Zahnarzt man in diesen Notsituationen gehen muss. Wenn sich eine Zahnklinik in ihrem Wohnort befindet, besteht für sie die Möglichkeit dort zu den regulären Sprechzeiten zu gehen, anstatt zum zahnärztlichen Notdienst. Dies ist in diesem Fall ihre alleinige Entscheidung. Die großen Zahnkliniken verfügen sogar meist über Sprechzeiten bis 22 Uhr. Hierbei sollte aber noch erwähnt werden, dass es in Privatkliniken zu Rechnungen kommen kann die sie leider privat tragen müssen. Darauf sollten Sie vor dem Gang in die Klinik achten, und sich dementsprechend informieren damit Sie keine unangenehme Überraschung erfahren.
Da jedoch nur wenige Städte über eine Zahnklinik verfügen, können Notfallpatienten auf die Bereitschaftsdienste der Zahnärzte zurrückgreifen. Der jeweils zuständige Bereitschaftszahnarzt hat ebenso Öffnungszeiten an denen man dann beispielsweise auch an Wochenenden regulär gehen kann. Ausserhalb dieser Sprechzeiten ist der zuständige Bereitschaftsarzt telefonisch erreichbar, und kommt bei Bedarf zur Behandlung in seine Praxis. Informationen zu den zuständigen Bereitschaftspraxen des Zahnarzt Notdienstes entnehmen sie bitte der Tagespresse, oder der Notfallnummer des entsprechenden Bundeslandes. Wie auch beim ärztlichen Notdienst, müssen sie auch beim zahnärztlichen Notdienst eine Praxisgebühr von 10€ entrichten. Diese Praxisgebühr muss nur einmal im Quartal gezahlt werden, egal wie oft sie den zahnärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen.
Zahnaerzte im Notfall!
Für Privatpatienten gibt es jedoch auch hier, wie überall, keine Praxisgebühr. Durch die Behandlung beim zahnärztlichen Notdienst entstehen ihnen als Kassenpatient keine weiteren Kosten. Über notwendige Materialien oder Medikamente zur Behandlung verfügt der Arzt üblicherweise ausreichend in seiner Praxis. Sollten jedoch bestimmte Schmerzmedikamente zusätzlich notwendig werden, kann der Apothekennotdienst weiterhelfen. Die jeweils zuständige Notapotheke können sie ebenfalls über die Lokalpresse in Erfahrung bringen. meist weiß jedoch auch der Zahnarzt welche Apotheke gerade Bereitschaft hat.
Bei den Apotheken verhällt es sich wie bei den Ärzten im Notdienst. Es gibt auch hier wieder Apotheken die den Notdienst übernehmen und Bereitschaft haben. Notdienstapotheken wechseln sich ebenfalls regelmäßig ab, wie auch der ärztliche Notdienst. Notdienstapotheken erheben eine Gebühr von 2,50€, wenn man sie in Anspruch nimmt, und dort ein Medikament einkauft. Wenn der bahandelnde Arzt jedoch ein Rezept für Sie ausstellt, und das Medikament zeitnah in der Notapotheke abgeholt, tragen die gesetzlichen Krankenkassen diese Zusatzgebühr.