Zahnärztekammer
Die Zahnärztekammer ist eine beruflicher Verband, dem alle Zahnärzte angehören müssen. In ihr sitzen Abgeordnete der Zahnärzte, die die Aufgabe haben, die Rechte und Pflichten der Zahnärzte aufzuzeigen, und die Einhaltung dieser auch zu kontrollieren. Jedes Bundesland hat mindestens eine Kammer, die sich auch jeder ausübende Zahnarzt anschließen muss. Hierbei ist eine Gebühr an die Kammer zu entrichten, die pro Quartal erhoben wird. Die Kosten sind je nach Bundesland variabel, betragen im Durchschnitt aber ca. 300 Euro.
Die Zahnärztekammer ist eine Selbstverwaltung und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das heißt, das sie zwar dem Staat unterliegen, der die Rechtsvorschriften gibt, sie jedoch selbst verantwortlich geregelt werden. Jede Kammer des Bundeslandes muss die Vorschriften, die der Staat ihnen gibt annehmen, und sie an jeden einzelnen Zahnarzt weitergeben. Jede Landeskammer kann jedoch, um die Umsetzung der Vorschriften ausüben zu können, diese so abändern, dass sie noch das gleiche bewirken, sie jedoch besser umsetzbar sind. Jede Kammer ist eine eigene rechtsfähige Organisation; sie kann Gesetze entwerfen, und sie auch umsetzen. Jede Landeskammer der Zahnärzte unterliegt aber der Bundeszahnärztekammer. Die Bundeszahnärztekammer ist der Zusammenschluss aller Länderkammern. Hier sind wieder Abgeordnete einzelner Länder, die die Interessen aller Zahnärzte in gesundheitspolitischen Interessen vertreten sollen. Das wichtigste Ziel ist, die Einhaltung der Interessen der Patienten unter Berücksichtigung der staatlichen Auflagen. Die Intersseneinhaltung der Patienten ist die wichtigste Aufgabe, die die Bundeszahnärztekammer zu vertreten hat. Dazu zählt in erster Linie, dass das Verhältnis zwischen Zahnarzt und Patient nicht durch Fremdeinflüsse geschädigt wird. Der Zahnarzt soll alleine entscheiden können, wie er mit seinem Patienten arbeitet, und nicht unter der Aufsicht des Staates handeln.
Vor allem in den letzten Jahres ist die Arbeit der Zahnärzte immer transparenter für jeden einzelnen Bürger geworden, nicht nur die weitaus bessere Qualifikation, die fast jeder Arzt aufzuweisen hat, auch der komplette medizinische Fortschritt wird in der Zahnmedizin immer deutlich sichtbarer. Das führt allerdings dazu, dass die Zuschüsse zu der zahnmedizinischen Versorgung nicht immer von den Krankenkassen übernommen werden. Dieses ist das große Ziel der Zahnärztekammer, dass die Krankenkassen diesen Fortschritt dulden, und die Kosten hierfür genauso übernehmen, wie sie es immer gemacht haben.
Des weiteren zählen zu den Aufgaben
der Kammer, dass sie die Zahnärzte
in der Öffentlichkeit vertreten
sollen, vor allem gegenüber der
Politik und den Medien. Bei
Neuerungen in der Gesundheitspolitik,
die die zahnärztliche Versorgung
betrifft, ist die Zahnärztekammer
die Institution, die sich auf
Bundesebene damit befasst.
Auch für die Schaffung neuer
Fortbildungs- und
Weiterbildungsangebote für jeden
einzelnen Zahnarzt setzt sich die
Bundeszahnärztekammer ein. Hier
werden die besten Bedingungen, die
jeder Zahnarzt zur Ausübung seines
Berufes benötigt, festgelegt. Auch
die Grundlagen, die jeder werdende
Zahnarzt während seines Studiengangs
erlernen muss, werden hier für jede
einzelne Universität festgehalten.
Vertretung der Zahnärzte auf internationaler Ebene!
Eine weitere Aufgabe, die von großer Bedeutung für jeden einzelnen sein sollte, ist die Förderung der Gesundheitspflege in der Öffentlichkeit. Die Einführung des Tages der Zahnpflege zum Beispiel vertritt ganz eindeutig die Interessen jedes Zahnarztes in der gesamten Bundesrepublik, und zeigt so deutlich jedem einzelnen Bürger auf, was die Zahnärzte alles tun und machen, um ihnen ein schönes und gesundes Lächeln zu geben. Dieser einzige Tag, ist von der Bundeszahnärztekammer geschaffen worden, und wird von jeder Kammer auf Landesebene ausgeführt, die wiederum gibt die Aufgaben an die einzelnen Zahnärzte weiter.
Auch die Vertretung der Zahnärzte auf internationaler Ebene wird durch die Bundeszahnärztekammer abgedeckt. Hier sitzen die Vorsitzenden der Zahnärztekammer der einzelnen Bundesländer, und ein frei gewählter Präsident und ein Stellvertreter von ihm.
Im Bereich der Forschung arbeiten die Forscher im Auftrag der Kammern. Jeder Fortschritt wird der Kammer mitgeteilt, die dann daraus ihre Neuerungen weiter gibt.