Zahnärzte allgemeine Informationen

Zahnärzte arbeiten mit der Diagnose und der anschließenden möglichen Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Des Weiteren beraten Zahnärzte Patienten, wie sie Krankheiten vorbeugen können und mit den richtigen Hilfsmitteln Zähne sauber halten können. Heutzutage gibt es in jeder kleinsten Stadt ja mindestens einen Zahnarzt.
Wobei dies schon enorm wenig wäre. Dass die Zahnheilkunde bis ins fünfte Jahrhundert vor Christus zurückgeht, mag man kaum glauben. Im Jahre 1728 erschien das erste Fachbuch über die Wissenschaft der Zahnärzte. Der Franzose Pierre Fauchard brachte das zweibändige Lehrbuch „Le chirurgien dentiste“ in diesem Jahr die Zahnheilkunde der Menschheit somit näher. 5 Jahre später, 1733, erschien das Buch auch in Deutschland. In Berlin fand das Buch vom Franzosen in deutscher Sprache reges Interesse.

Der Beruf Zahnarzt

Um heute ein Zahnarzt bzw. eine Zahnärztin zu werden, muss man jedoch einiges dafür tun. Ein Studium der Zahnheilkunde von langen zehn Semestern lässt sich da leider nicht umgehen. Im Anschluss müssen drei Prüfungen abgelegt werden. Nach dem erfolgreichen Staatsexamen ist eine zweijährige zu absolvierende Tätigkeit als Assistenzarzt bzw. Assistenzärztin von Nöten. Eine naturwissenschaftliche Vorprüfung, eine zahnärztliche Vorprüfung und eine zahnärztliche Prüfung. Einer Studie zu Folge promoviert jeder zweite Absolvent, der das Staatsexamen in der Tasche hat, zum Dr. med. dent. Jeder kennt ihn – den Kieferorthopäden – doch wussten Sie, dass jeder Kieferorthopäde zusätzlich zum Studium von zehn Semestern, eine vierjährige Weiterbildung abgeschlossen hat?

Bis 1952 war die Berufsbezeichnung „Dentist“ eine neben den Zahnärzten existierende Berufsgruppe. Diese Berufsgruppe hatte eine Ausbildung zum
Zahntechniker absolviert und im Nachhinein eine zweijährige Weiterbildung zum Dentisten. 1952 wurde diese Form des Werdegangs von Zahnärzten dann abgeschafft. Dentisten, welche bis 1952 als solche gearbeitet hatten, durften jedoch weiter mit der Berufsbezeichnung als Zahnarzt bzw. Zahnärztin fungieren. Zahnärzte können in jeder freien Praxis selbstständig ihre Praxis eröffnen, oder in einer Praxis oder Klinik als Zahnarzt bzw. Zahnärztin eingestellt werden. Im öffentlichen Dienst verdienen Zahnärzte zwischen 3500 und 4400 Euro brutto. Einer Statistik zu Folge verdiente ein selbstständiger Zahnarzt dagegen ca. 8300 Euro brutto im Jahre 2000.

Die Angst vor dem Zahnarzt

Ein schwerwiegendes und doch auch nicht allzu seltenes Problem stellt die Behandlung von so genannten Angstpatienten dar. Fast jeder Mensch hat eine gewisse Portion Scheu und eine Mischung aus Angst und Respekt vor dem Termin mit dem Zahnbohrer. Sobald aber erweiterte Angstzustände entstehen, sowie Schweißausbrüche, oder regelrechtes Zittern vor dem bevorstehenden Termin, spricht der Fachmann schon von einer Zahnarztphobie ( eine ausgebreitete Zahnarztangst ). Bei jedem zehnten Einwohner in Deutschland  kommt es sogar vor, dass die Angstpatienten erst gar nicht den Termin beim Zahnarzt wahrnehmen, weil sie so schreckliche Angst vor dem Zahnarzt haben. In Norddeutschland sind es sogar sagenhafte 23 Prozent – also fast jeder vierte Norddeutsche! Doch wodurch kommt diese vermehrte Angst vor dem Zahnarzt? Die Grundbasis wird meist schon in der Kindheit gelegt. Meist sind es dann schlechte Erfahrungen, die man selbst beim Zahnarzt erlebt hat, oder aus Berichten Bekannter, Verwandter oder Freunden, welche keine guten Erfahrungen beim Zahnarzt gemacht haben.

Daher ist es umso wichtiger, überhaupt mit dem Kind zum Zahnarzt zu gehen. Bei den  ersten Erfahrungen mit dem Zahnarzt als Kind, müssen Eltern und Zahnärzte umso vorsichtiger im Umgang mit den Kindern sein. Ein ruhiges Zusprechen ist ein wichtiger Faktor. Denn, wenn man als Kind schlechte Erfahrungen gemacht hat, ist die Chance im späteren, auch schon im Alter, keine Angst mehr zu haben, relativ gering. Selbst mit dem stärksten Zahnschmerz sucht kein Angstpatient eine Zahnarztpraxis auf. Die daraus resultierenden Ergebnisse der Zähne lassen sich dann logischer Weise selten besser kompensieren. Sich jedes halbe Jahr einmal zum Zahnarzt des Vertrauens zu begeben ist nicht nur eine Empfehlung,
sondern eigentlich das Mindestmaß an Kontrolle der eigenen Zähne. Für die Angstpatienten ist es enorm wichtig, dass eine, für sie, angenehme
Atmosphäre der Praxis vorhanden ist.

Ein weiterer wichtiger Faktor, den wenige Leute vermuten, ist da auch die Wartezeit im Wartezimmer. Denn umso länger ein Angstpatient im Wartezimmer sitz und wartet, umso mehr schreckliche Gedanken könnte er sich ausmalen. Zahnärzte, welche keine Erfahrung mit Angstpatienten haben, kommen dabei selten nicht auch zu Ängsten. Denn so eine Behandlung mit einem Angstpatienten kann sehr nervenaufreibend sein – ja  bis hin zur Unmöglichkeit einer Behandlung des Patienten führen. Bei Angstpatienten wird häufig eine Narkosespritze angewandt, damit sie erst gar keine Schmerzen empfinden. Ist die Zahnarztphobie sogar vollkommen ausgeschöpft, wird auch zur Vollnarkose gegriffen, damit keine Probleme durch Angstreflexe des Patienten entstehen können. Bei einigen Patienten helfen derweil sogar schon angenehme Meditationsmusik oder ein leichtes Beruhigungsmittel.

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